Die Indikation zur Injektion von Botulinumtoxin A in den Blasenmuskel ist bei unzureichendem medikamentösen Therapieerfolg bei neurogener Detrusorüberaktivität der Harnblase und bei überaktiver Harnblase gegeben. In manchen Fällen ist eine urodynamische Untersuchung im Vorfeld sinnvoll.
Das Medikament Botox blockiert im injizierten Zielmuskel die Ausschüttung von Neurotransmittern in den Nervenenden und verhindert somit die Erregungsübertragung auf die Muskelzellen. Daraus resultiert eine vorübergehende Verminderung des ständigen Harndrangs. Im Rahmen einer Blasenspiegelung wird über eine Spezialkanüle Botulinumtoxin gezielt in den Blasenmuskel injiziert. Dies geschieht nach vorheriger Lokalanästhesie schmerzfrei. Kurze Zeit nach der ambulanten Behandlung können Sie die Praxis verlassen. Die Wirkung setzt bereits nach einigen Tagen ein und hält meist für ca. 6 bis 9 Monate an. Der Eingriff wird bei gutem Therapieansprechen regelmäßig wiederholt. Dabei entstehen i.d.R. keinerlei Nebenwirkungen und es müssen keine weiteren Medikamente eingenommen werden. Die Kosten für die Behandlung trägt bei geeigneter Indikation Ihre Krankenkasse. Zur Besprechung, ob dieses Verfahren in ihrem Fall indiziert ist, sowie zur ausführlichen OP-Aufklärung und Beantwortung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Sprechstunde.
Wieder einklappen